Familiengründung mit medizinischer Behandlung

Psychosoziale Beratung orientiert sich an Ihren Bedürfnissen und Fragestellungen und kann helfen, mit möglichen Belastungen und Herausforderungen umzugehen

Entsprechend der Pluralität der Lebensformen richtet sich das Beratungsangebot an alleinstehende Personen und heterosexuelle, gleichgeschlechtliche Paare (verheiratet oder nichtehelich).

Jede psychosoziale Beratung soll Orientierung, Entlastung und Unterstützung bieten und dabei helfen, Entscheidungen auf ein möglichst breites Fundament zu stellen. Dabei spielen die Ressourcen, die die Klienten*innen oder das Paar mitbringen, eine entscheidende Rolle.

Oftmals sind die Menschen, die schon lange einen unerfüllten Kinderwunsch haben und zu dessen Erfüllung medizinische Hilfe in Anspruch nehmen wollen, auf vielfältige Weise belastet. Das Selbstwertgefühl kann leiden. Der positive Blick auf sich selbst und die Partnerschaft kann erschwert sein. Ratschläge und manch unbedachte Bemerkungen beeinflussen die eigene Befindlichkeit.

Besonders beeinträchtigend wirkt es, wenn der Kinderwunsch zu einem starken, vielleicht sogar zum alles beherrschenden Thema wird. Die Kommunikation des Paares kann auf den Kinderwunsch fixiert sein. Das lustvolle Erleben von Sexualität kann beeinträchtigt sein, und andere Interessen dem Thema „Kinderwunsch“ untergeordnet werden. Es können Spannungen in der Beziehung entstehen, besonders, wenn die unterschiedlichen Haltungen des Paares zu einzelnen Fragen nicht offen kommuniziert werden.

Die psychosoziale Beratung kann hier helfen, mit den vielfältigen Belastungen und Herausforderungen umzugehen. Es handelt sich meist um einen längeren Beratungsprozess.

  • Was bedeutet für Sie (und Ihren/Ihre Partner*in) die Erfüllung des Kinderwunsches?
  • Wie können Beziehung, Sexualität und soziale Kontakte gestaltet werden? 
  • Wo liegen Ihre individuellen Grenzen? Wo liegen die Grenzen bei Ihnen als Paar? Wie viele Behandlungszyklen können und wollen Sie vornehmen lassen?
  • Was würde seine Nichterfüllung auslösen?
  • Wie könnte in diesem Fall ein „Plan B“ aussehen?

Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung ist ein zentraler Punkt, wenn biologische und soziale Verwandtschaft sich unterscheiden.

Unsere Beraterinnen sind qualifizierte/zertifizierte BKiD-Beraterinnen, inkl. Kinderwunschberatung bei Gametenspende, und nehmen sich gerne Zeit für Sie.

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